1. Angebot
Die Reiseagentur „Sara-tours“ mit Sitz in Mandre, Ribarska 8 (im weiteren Text: die Agentur) betreibt Vermittlung und Reservierung von Unterkünften im Namen und auf Rechnung des Eigentümers der Unterkunft und sichert auf diese Weise Unterkünfte für die Gäste und Vermittlung im Verleih von Motorrollern, Fahrrädern, Booten und Motorbooten.

2. Buchung und Zahlung
Anfragen für die Unterkunftsbuchungen werden per E-Mail, schriftlich oder persönlich in der Agentur entgegengenommen. Mit der Reservierung bestätigt der Gast, die Allgemeinen Bedingungen gelesen und verstanden zu haben. Auf diese Weise werden die angegebenen Bestimmungen rechtliche Pflichten des Gastes und der Agentur.
Reservierungen können ausschließlich nach der Anzahlung (oder: ausschließlich mittels Anzahlung) erfolgen, während der Restbetrag der Agentur am Tag der Ankunft gezahlt wird.

3. Preis der Dienstleistung
Der Preis für die Unterkunft schließt den Basisservice, wie in der Buchung angegeben, ein: Tagesmiete, Bettzeug, Handtücher, eine voll ausgestattete Küche, Wasser-, Strom- und Gasverbrauch.
Besondere Dienstleistungen (Frühstück, Bootsverleih...) sind nicht im Preis inbegriffen und müssen separat bezahlt werden.
Der Preis der Unterkunft wurde vom Eigentümer der Unterkunft bewilligt und kann von ihm geändert werden.
Za boravak kraći od četiri dana cijena se uvećava za 30%.
Sollten es nach der Anmeldung???, aber vor der Anzahlung zu einer Änderung des Preises einer bestimmter Unterkunft kommen, ist die Agentur verpflichtet, sofort darüber den Gast zu informieren und ihm eine neue Berechnung zuzusenden. Den Gästen, die die Anzahlung schon gemacht haben, versichert die Agentur, dass der Restbetrag gemäß der vorherigen Berechnung, nach welcher der Gast die Unterkunft gebucht hat, gezahlt werden wird.

4. Kategorisierung und Beschreibung der Dienstleistung
Die angebotenen Unterkünfte sind gemäß der offiziellen Kategorisierung des zuständigen Amtes beschrieben. Die Standards der Unterkunft, der Verpflegung und anderer Dienstleistungen unterscheiden sich von Land zu Land und können nicht verglichen werden.
Die Unterkunft, in der der Gast empfangen wird, muss sauber und ordentlich sein. Für Gäste, die länger als eine Woche bleiben, werden zuzüglich saubere Handtücher und Bettzeug zur Verfügung gestellt.
Die Gäste dürfen nach 14.00 Uhr in die Unterkunft und müssen diese am Tag der Abfahrt bis 10.00 Uhr verlassen. Der Eigentümer der Unterkunft oder der Vertreter der Agentur übergibt die Schlüssel vor Ort an den Gast.

5. Änderungs- und Kündigungsrecht der Agentur
Sollten vor oder während des Urlaubs des Gastes unvorhergesehene Umstände entstehen, die nicht verhindert oder beseitigt werden können, ist die Agentur berechtigt, die gebuchte Unterkunft zu ändern oder zu kündigen. Die Agentur bietet in diesem Falle dem Gast eine alternative Unterkunft an, aber immer nach Absprache und nach Einwilligung des Gastes. Die angebotene Unterkunft muss der gleichen Kategorie oder einer höheren Kategorie als die vom Gast gebuchte Unterkunft sein.

6. Änderungs- und Kündigungsrecht
Sollte der Gast eine nach seinem Wunsch durchgeführte Buchung ändern oder kündigen wollen, muss er dies schriftlich tun.
Im Falle einer fest reservierten privaten Unterkunft, stellt das Empfangsdatum der schriftlichen Kündigung die Grundlage für die Berechnung der Kündigungskosten dar, und zwar wie folgt:

  • Findet die Kündigung der Buchung bis zu 30 Tagen vor Beginn der Leistungsnutzung statt, wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
  • Findet die Kündigung der Buchung von 29 bis zu 20 Tagen vor Beginn der Leistungsnutzung statt, werden 50% des Betrags zurückerstattet.
  • Findet die Kündigung der Buchung von 19 bis zu 0 Tagen vor Beginn der Leistungsnutzung statt, behalten wir den gesamten gezahlten Betrag.

Sollte der Gast es nicht schaffen, in die gebuchte Unterkunft bis Mitternacht am Tag des Beginns der Leistung anzukommen, halten wir die Buchung für gekündigt und die Kündigungskosten werden nach den oben genannten Bedingungen verrechnet.

7. Pflichten der Agentur und der Eigentümers
Die Agentur ist verpflichtet sich um die Verwirklichung der Dienstleitung zu kümmern, den Eigentümer der Unterkunft zu wählen und die Rechte und Interessen des Gastes gemäß der im Tourismus üblichen Bräuche zu vertreten. Der Eigentümer ist verpflichtet dem Gast alle gezahlten Dienstleistungen zu erfüllen und haftet für die eventuelle Nichterfüllung der gesamten oder von Teilen der Dienstleistung. Die Agentur und der Eigentümer haften nicht für Änderungen oder die Nichterfüllung der Dienstleistungen infolge höherer Gewalt.

8. Pflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet:

  • Einen gültigen Reiseausweis zu besitzen,
  • Die Zoll- und Währungsverordnungen der Republik Kroatien einzuhalten,
  • Die Hausordnung in der Unterkunft zu befolgen und mit guten Absichten mit dem Eigentümer der Unterkunft oder der Agentur zusammenzuarbeiten.
  • Dem Eigentümer eventuell entstandenen Schaden in der Unterkunft zu kompensieren,

Sollte der Gast diese Pflichten nicht erfüllen, trägt er die Verantwortung und die daraus entstandenen Kosten.

9.Einwandbehandlung
Der Gast ist berechtigt für nicht erfüllte, aber bezahlte Dienstleistungen eine Entschädigung zu verlangen. Mit dem Antrag muss der Gast einen schriftlichen Einwand abgeben.

Das Vorgehen im Falle von Einwänden:

  • Solle der Gast vor Ort mit dem Zustand der Unterkunft unzufrieden sein, muss er unverzüglich die Agentur darüber benachrichtigen und die Reklamation dem Eigentümer der Unterkunft mitteilen. Der Gast ist verpflichtet, mit dem Vertreter der Agentur mit guten Absichten zusammenzuarbeiten, um den Grund der Unzufriedenheit zu beseitigen. Sollte der Einwand begründet sein und die Dienstleistung des Eigentümers der Unterkunft unbefriedigend sein, wird die Agentur alles tun, um dem Gast eine Lösung, die der gezahlten Dienstleistung entspricht, anzubieten. Die Agentur oder der Eigentümer der Unterkunft dürfen als alternative Unterkunft keine Dienstleistung minderen Wertes anbieten.
  • Sollte der Gast selbstständig die Unterkunft verlassen und eine andere Unterkunft aufsuchen, ohne der Agentur die Möglichkeit zu geben, das Problem zu lösen, ist der Gast nicht berechtigt eine Rückerstattung zu verlangen oder eine Entschädigungsklage zu erheben.
  • Spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Rückkehr von der Reise muss der Gast der Agentur einen schriftlichen Einwand zusenden (einschließlich eines vom Eigentümer der Unterkunft unterzeichneten Berichts über die Situation und eventueller Rechnungen über entstandene Spesen). Die Agentur ist verpflichtet den Einwand innerhalb von 14 Tagen ab Empfang zu bearbeiten. Der Gast verzichtet auf die Vermittlung einer dritten Person oder eines Gerichts und darauf, die Informationen an Medien weiterzugeben, bevor die Agentur eine Entscheidung trifft. Hiermit ist der Gast auf den Schadenersatz indirekten Schadens nicht berechtigt. Sollte der Gast vor Ort die nicht zufriedenstellende Dienstleistung reklamiert haben, bzw. sollte er den schriftlichen Einwand nicht innerhalb von 8 Tagen nach der Rückkehr von der Reise zusenden, wird die Agentur den Einwand nicht in Betracht nehmen.

10. Zuständiges Gericht
Sollte der Gast mit der Behandlung des Einwands nicht zufrieden sein, kann er vor Gericht Klage einreichen. In dem Falle wird die Zuständigkeit des Gerichts in Zadar bestimmt.

14. Hinweis
Reklamationen für Last-Minute Angebote oder Sonderangebote werden nicht in Betracht genommen!